Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Soll-Einnahme nach den 
J. Für Werthpapiere 
ebe-Registern einschlieslich 
Rückerstattungen für unrichtige 
der Registerdefekte 
rhebungen. 
II. Für Schlußnoten und Rechnungen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
0 (#r.1 bis 3 des Tarifs) (Rr. 4 des Tarif-) 
9 LHauptamtsbezirke b) für Aktien, a) für so) Werth de 
S Renten und Stempelung verkauften 
Cc. a) für Schuldver- von Stempel- 
5 Interims- schreibungen,Busammen I Formularen marken. Zusammen II 
5 gfabzüglich der (Sp. 3 u. 4) zu Schluß-) Außerdem] (Sp. 6. u. 7 
Es scheine angerechneten noten und ssind als Ersas 
Steuerfür In- Rechnungen irberdorbene 
terimsscheine 2c. verabfolgt 
Mark. Mark.] Mark. Mark. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 1. 4. I 5. 6. 7. ". 
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l 
Summe pro 1. bis 
3. Quartal. 
Die Einnahme pro # 
1. u. 2. Quartal 
betrug « . 
Mithin Einnahme 
pro 3. Quartal 
1882|83. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Daß in den vorstehend nachgewiesenen Einnahmen die zur Einzahlung gekommenen Register= und 
Rechnungsdefekte, sowie alle sonstigen Nacherhebungen mit enthalten sind, und daß die Revision der Hebe- 
und Anmelderegister vorschriftsmäßig stattgehabt hat, wird bescheinigt. · 
(Datum, Firma, Uuterschrift der Direktivbehörde.)
	        
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