Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Derselbe hat insbesondere die Versuchsanstalt nach Außen zu vertreten und den noͤthigen 
Verkehr in Bezug auf die der Anstalt zur Verfügung gestellten Mittel mit der Central- 
Staats-Kassa, welcher die Kasse= und Rechnungsführung zugewiesen wird, nach Anleitung 
Unseres Staatsministeriums der Finanzen zu pflegen. 
Für Fälle der Verhinderung des Vorstandes ist von diesem Staatsministerium ein 
Stellvertreter zu bestimmen. 
In den für die Versuchsanstalt eingerichteten Räumlichkeiten haben die neben dem 
Unterrichte auch für das forstliche Versuchswesen bestellten Universitätslehrer nebst ihren 
Assistenten ihre Untersuchungen auszuführen und mit dem theoretischen Unterrichte die 
erforderlichen praktischen Uebungen und Demonstrationen zu verbinden. 
Den übrigen Universitätslehrern kann die Benützung der im Gebäude der Versuchs- 
anstalt verfügbaren Hörsäle, Sammlungen u. s. w. für die Abhaltung ihrer Vorlesungen 
gestattet werden; in wieferne sie an den Arbeiten des Versuchswesens mitwirken können, ist 
im Statut der Versuchsanstalt zu bestimmen. 
Für den Besuch der forstlichen Versuchsanstalt haben die Adspiranten zum bayerischen 
Staatsforstverwaltungsdienst, vorbehaltlich eines im Statut festzusetzenden Beitrags zu den 
sächlichen Ausgaben der Laboratorien rc. ein Honorar nicht zu entrichten. 
G. 13. 
Wir behalten Uns vor, an talentvolle und strebsame Kandidaten der Forstwissenschaft, 
welche an der Forstlehranstalt zu Aschaffenburg oder der Universität München ihren Studien 
obliegen, wie bisher Stipendien zu verleihen. 
g. 14. 
Alljährlich wird an der Universität München eine theoretische Schlußprüfung abgehalten, 
zu welcher nur solche Kandidaten zugelassen werden, welche das vollständige Absolutorium 
der Forstlehranstalt Aschaffenburg besitzen und nachweisen, daß sie den Vorschriften in §. 11 
gegenwärtiger Verordnung Genüge geleistet haben. 
Die Prüfungsvorschriften sind von Unseren Staatsministerien für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten und der Finanzen zu erlassen. 
Kandidaten, welche die Prüfung mit Erfolg bestanden haben, erhalten ein Schluß-
	        
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