Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1232 
Wir befehlen Unseren Kreisregierungen, Kammern des Innern, alle aus ihrem 
Kreise berufenen Abgeordneten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mit- 
theilung dieser öffentlichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in Unserer Haupt- 
und Residenzstadt einzufinden. 
Ort und Stunde der Eröffnung, sowie die Formen, unter welchen dieselbe stattfindet, 
werden bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. 
Schloß Berg, den 2. September 1881. 
Ludwig. 
Dr. v. Kutz. Dr. v. Fänstle. v. Maillinger, v. Riedel. Frhr. v. TCrailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General- Serretär. 
An dessen Statt: 
Oberregierungsrath Neumayr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.