Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1288 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Derorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
24. September l. Is. der Oberhofmeisterin 
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin 
Ludwig von Bayern, Therese Gräfin von 
Dürckheim-Montmartin, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen 
des ihr von Seiner Majestät dem Könige 
von Spanien verliehenen Marien-Louisen- 
Ordens, und 
unter'm 3. Oktober l. Is. dem königlichen 
Staatsminister des Innern, Maximilian 
Freiherrn von Feilitzsch, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm 
von Seiner Majestät dem Kaiser von Ruß- 
land verliehenen Großkreuzes des kaiserlich 
russischen St. Stanislaus-Ordens zu ertheilen. 
  
Hoftitel-Werleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich mit Allerhöchstem Handschreiben d. d. 
Herrenwörth den 7. Oktober 1881 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
1) dem Hoftapezierer Max Steinmetz in 
München den Titel eines „Königlichen 
Hofdekorateurs“, sowie 
2) dem Schlossermeister Karl Moradelli 
und 
3) dem Pargquetboden-Fabrikanten Adam 
Freitag, beide in München, 
den der Gewerbsbezeichnung vorzusetzenden 
„Röniglich bayerischen Hoftitel“ gebührenfrei 
zu verleihen.
	        
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