Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

1345 
  
Ausgaben 
  
Betrag für 
das Etatsjahr 
188182. 
  
  
8 
9 
Remonte-Wesen. 
Zur Erweiterung der Remontedepots und zu 
größeren Meliorationen. 
Zu diesem Zwecke sind außer den durch 
den Etat jeweils zur Verfügung gestellten 
Beträgen die Erlöse aus zu veräußernden 
Grundstücken der Remonte-Depots und die 
noch disponiblen Mittel des Grundstocks- und 
Betriebskapitals dieser Depots unter den im 
Berichte des Finanzausschusses der Kammer 
der Abgeordneten zum Etat für 1876 (Bei- 
lagen-Band II Seite 646) aufgeführten Vor- 
aussetzungen und Bedingungen zu verwenden. 
Zuschuß zur Tilgung des für außerordentliche Be- 
dürfnisse des Heeres aufgenommenen Anlehens 
(Gesetz vom 28. Februar 1880, Gesetz= und 
Verordnungsblatt Nr. 14) (zweite Rate) 
Zu Einrichtungs= und Ausstattungs- 
kosten, sowie zu sonstigen einmaligen 
Bedürfnissen infolge Erhöhung der 
10 
Friedenspräsenzstärke des Heeres auf 
  
Grund des Reichsgesetzes vom 6. Mai 
1880 (Reichsgesetzblatt Seite 103). 
Zur Bekleidung und Ausrüstung der neu aufge- 
stellten Truppentheile 
29,000 
100,000 
676,000 
205“ 
M.