1345
Ausgaben
Betrag für
das Etatsjahr
188182.
8
9
Remonte-Wesen.
Zur Erweiterung der Remontedepots und zu
größeren Meliorationen.
Zu diesem Zwecke sind außer den durch
den Etat jeweils zur Verfügung gestellten
Beträgen die Erlöse aus zu veräußernden
Grundstücken der Remonte-Depots und die
noch disponiblen Mittel des Grundstocks- und
Betriebskapitals dieser Depots unter den im
Berichte des Finanzausschusses der Kammer
der Abgeordneten zum Etat für 1876 (Bei-
lagen-Band II Seite 646) aufgeführten Vor-
aussetzungen und Bedingungen zu verwenden.
Zuschuß zur Tilgung des für außerordentliche Be-
dürfnisse des Heeres aufgenommenen Anlehens
(Gesetz vom 28. Februar 1880, Gesetz= und
Verordnungsblatt Nr. 14) (zweite Rate)
Zu Einrichtungs= und Ausstattungs-
kosten, sowie zu sonstigen einmaligen
Bedürfnissen infolge Erhöhung der
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Friedenspräsenzstärke des Heeres auf
Grund des Reichsgesetzes vom 6. Mai
1880 (Reichsgesetzblatt Seite 103).
Zur Bekleidung und Ausrüstung der neu aufge-
stellten Truppentheile
29,000
100,000
676,000
205“
M.