Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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denselben verbundenen Gefahr für Menschen nicht statthaft. Vor dem Ausbruche der 
Krankheit ist eine Behandlung der gebissenen Thiere, durch welche die Vernichtung des mit 
den Bißwunden in den Körper gedrungenen Ansteckungsstoffes bezweckt wird, angezeigt. 
Obwohl diese Vorbauungskur schon deßhalb keine absolute Sicherheit gewährt, weil die 
kleinen Bißwunden in der behaarten Haut nicht sämmtlich aufgefunden werden können, 
so sind doch der Erfahrung gemäß manche Thiere durch eine entsprechende Behandlung der 
Wunden vor dem Ausbruche der Krankheit zu schützen. Gewöhnlich werden unsere Haus- 
thiere von den wuthkranken Hunden am Kopfe (Oberlippe und Nase) oder an den EGlied- 
massen gebissen. Cs empfiehlt sich die Wunden baldmöglichst mit Seifenwasser, oder mit 
verdünnter Karbolsäure auszuwaschen und darauf mit einem glühenden Eisen auszubrennen. 
Die hiernach in der Wunde entstehende Eiterung wird zweckmäßig mehrere Wochen hindurch 
mittelst Anwendung von Reizmitteln unterhalten.
	        
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