Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Bosdien a. ehrichten. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich durch Allerhöchste Entschließung d. d. 
Linderhof den 31. Januar l. J.. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den k. Oberst- 
ceremonienmeister, Karl Grafen von Moy, 
in Genehmigung seiner deßffalls gestellten 
Bitte wegen fortdauernder Krankheit und hie- 
durch herbeigeführter Dienstunfähigkeit unter 
Vorbehalt des Titels und Ranges eines k. 
Oberstceremonienmetsters vom 1. Februar 1881 
an in den Ruhestand für immerwährende 
Dauer treten zu lassen und die Führung der 
Geschäfte des k. Oberstceremonienmelsters dem 
f. k. Oberstkämmerer, Freiherrn Pergler 
von Perglas, auch fernerhin und zwar 
bis auf anderweitige Bestimmung zu belassen.
	        
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