Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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nach den ihr beigesetzten Motiven anstrebt, eine Aenderung der Strafbestimmungen wegen 
schuldbarer Schulversäumnisse herbeizuführen, vermögen Wir derselben eine Berücksichtigung 
nicht in Aussicht zu stellen. Was sodann den Vollzug dieser Strafbestimmungen betrifft, 
so find durch Art. 25 des Ausführungsgesetzes zur Reichs= Strafprozeßordnung vom 
18. August 1879 und die von Unserem Staatsministerium der Justiz in dieser Richtung 
getroffenen Anordnungen alle nothwendigen Maßregeln vorgesehen, die in der Bitte erwähnten 
sittlichen Gefahren ferne zu halten. 
4. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der Taubstummen-Anstalt in Frankenthal 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. « 
5. Der vom Landrathe bedingungsweise beschlossenen Erhöhung der Ausgabsposition 
für die landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen in Alsenz und Göllheim ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
6. Wir beauftragen Unsere Kreisregierung, den vom Landrathe bei Berathung des 
Voranschlages der Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern geäußerten Wünschen die entspre- 
chende Berücksichtigung zuzuwenden. 
Bezüglich der erneuten Bitte des Landraths um Gewährung eines erhöhten Zuschusses 
aus Staatsfonds für die bezeichnete Anstalt verweisen Wir auf Ziff. III Nr. 3 des Land- 
rathsabschiedes vom 20. April 1879. 
7. Bei seinem Beschlusse, den im Etat der Kreis-Lateinschule zu Kaiserslautern bis- 
her vorgesehenen Betrag von 150 „X für Ertheilung des Musikunterrichts nur noch bis 
zum Schlusse des gegenwärtigen Schuljahres 1880|84 zu gewähren, ist der Landrath der 
Pfalz von der Voraussetzung ausgegangen, daß dieser Unterricht gänzlich außerhalb des 
dermaligen Lehrplanes der Studienanstalten liege. Da diese Annahme des Landraths im 
Hinblick auf die Bestimmungen der Schulordnung vom 20. August 1874 nicht als eine 
zutreffende erscheint, indem nach F. 7 derselben der Musikunterricht zwar nicht unter die 
obligatorischen, wohl aber unter die fakultativen Lehrgegenstände eingereiht ist, so beauftragen 
Wir Unsere Kreisregierung der Pfalz, den Betrag von 150 „X in die Postulate des 
Kreisbudgets für das Jahr 1882 wieder einzustellen und den Landrath bei seinem nächsten 
Zusammentritte darauf aufmerksam zu machen, daß bei Festhaltung seines Beschlusses der 
pädagogisch wichtige Musikunterricht an der Lateinschule zu Kaiserslautern zum Nachtheile 
der Anstalt voraussichtlich für die Folge überhaupt nicht mehr ertheilt werden könnte. 
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