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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II. -
Steuerprincipale für das Jahr 1881.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes von Unterfranken und Aschaffenburg
beträgt für das Jahr 1881 2/729,653 MA., wovon ein Steuerprozent auf 27,296 -JXK sich
berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir
nachstehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat die Bitte gestellt: „Seine Majestät geruhe, die Nach-
zahlung des für das Rechnungsjahr 1879 noch rückständigen Beitrages von 21,749 86 J
aus der Staatskasse allergnädigst anzuordnen und die Zurechnung dieses Betrages zu den
Aktivresten der früheren Jahre zu genehmigen.“
Wir vermäögen dieser Bitte keine Folge zu geben, weil hier Staatszuschüsse in Frage
kommen, welche im Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen des Regierungs-
bezirkes von Unterfranken und Aschaffenburg für das Jahr 1879 für bestimmte Zwecke
als Maximalsummen und nicht als Aversalzuschüsse eingestellt worden sind.
Der Bitte des Landrathes steht somit schon Art. VII des Gesetzes, die Ausscheidung
der Kreislasten von den Staatslasten betreffend, vom 23. Mai 1846 entgegen, wonach
die budgetmäßig für einen gewissen Zweck bestimmten Zuflüsse ausschließlich nur hiefür
verwendet werden dürfen.
2. Der Landrath hat beschlossen, zur Verbesserung der Verhältnisse im Spessart,
insbesondere zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse, dann
für eine in Rothenbuch zu errichtende Rettungsanstalt, für den St. Johannis-Zweigverein