Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
  
  
  
  
26 391 
6 Festgesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
I— 
Uebertrag 115571 22 
II. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des 
gesammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 128065 — 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -“ für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 25,830 M. 
0 zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotations-Gesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850%. 
und der Verweser auf 720 JX aus Kreisfonds. 61827 — 
e) zur Aufbesserung des Minimal-Einkommens der Lehrer 
in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldetations-Gesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1000 M aus Kreisfonds 14000 — 
f) zur Erhöhung der Schulgehilfen = Gehalte vielmehr der 
Natural-Verpflegs-Aversa auf 158 J « .31520— 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 J für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JX für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 320,386 M 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
Titl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz- 
ungen für das aktive Lehrerpersonal 4500 — 
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