Gesetzund eredunngs. -Düakt
für das
Königreich BVayern.
I# 9Vg.
München, den 16. Mai 1881.
Inhalt:
Gesetz vom 11. Mai 1881, den Ausbau des Centralbahnhofes München betreffend. — Ordensverleihungen.
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Gesetz, den Ausbau des Centralbahnhofes München betr.
Ludwig l.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Der Bedarf für die Vollendung des Ausbaues des Centralbahnhofes München wird
auf den Maximalbetrag von 2,398,400 JX (zwei Millionen dreihundert neunzig achttausend
vierhundert Mark) festgestellt.
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