Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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C. 
Besondere Wünsche und Anträge. 
g. 33. 
Das Landtagsarchivariat betreffend. 
Wir. haben sämmtlichen, bezüglich des Landtagsarchivariates an Uns gerichteten Bitten und 
Anträgen Unsere Genehmigung ertheilt und dieselben, soweit Unsere Staatsministerien hiebei 
betheiligt waren, in Vollzug setzen lassen. 
Ebenso haben Wir die Stelle eines Archivars des Landtages dem hiefür von beiden Kammern 
benannten Regierungs- und Fiskalrathe Dr. Friedrich von Hertlein in Würzburg übertragen. 
g. 34. 
Die Strafgewalt des Reichstages betreffend. 
Die durch Gesammtbeschluß beider Kammern des Landtages mit Bezug auf Art. 27 der Reichs- 
verfassung gestellte Bitte: 
„die Bevollmächtigten Bayerns im Bundesrathe anzuweisen, dem Gesetzentwurfe, 
die Strafgewalt des Reichstages betreffend, die Zustimmung zu versagen," 
ist an Uns gelangt, nachdem Wir Unsere Bevollmächtigten zum Bundesrathe mit einer derselben 
entsprechenden Anweisung bereits versehen hatten. 
8. 35. 
Die Erlafung von Wuchergesetzen betreffend. 
Durch Gesammtbeschluß beider Kammern des Landtags ist an Uns die Bitte gerichtet worden, 
dem k. Staatsministerium den Auftrag zu ertheilen, dahin zu wirken, daß auf dem Wege der 
Gesetzgebung sowie durch Unterstützung der auf Hebung des Kredits, insbesondere des landwirth- 
schaftlichen Kredits gerichteten Bestrebungen diejenigen Maßnahmen ohne Verzug ergriffen werden, 
welche nothwendig erscheinen zur Beseitigung der wucherischen Benachtheiligungen des Publikums.
	        
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