Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Die Berechnung erfolgt nach dem durchschnittlichen Geschäftsstande der beiden der 
Steueranlage unmittelbar vorangegangenen Jahre in der Weise, daß in der Regel von dem 
veranschlagten Erträgnisse des Gewerbes ¾ bis 1½ vom Hundert als Betriebsanlage in 
Ansatz gebracht werden soll. Bei den im Steuertarife besonders bezeichneten Nummern 
kann die Betriebsanlage bis zu 2½ vom Hundert des veranschlagten Erträgnisses erhöht 
werden. · 
Innerhalb des gegebenen Spielraumes ist, soferne im Tarife nichts Anderes bestimmt 
ist, ein höherer oder geringerer Satz zu wählen, je nachdem auf die Höhe des veranschlagten 
Erträgnisses die Verwendung von Betriebskapital in dem Gewerbe oder der persönliche 
Arbeitsverdienst von vorwiegenderem Einflusse erscheint. Jedoch kommen unter letzterer 
Voraussetzung vorbehaltlich besonderer gegentheiliger Tarifbestimmungen bei einem Ertrags- 
anschlage, welcher den Betrag von 2050 „X nicht übersteigt, als Betriebsanlage die der 
veranschlagten Höhe des Erträgnisses entsprechenden Sätze der Einkommensteuer unter Art. 5 
Abtheilung II des Einkommensteuergesetzes zur Anwendung. 
Bei Bemessung des Betriebskapitals dürfen diejenigen dem Betriebe eines Gewerbes 
gewidmeten Gegenstände, welche bereits der Grund= und Haussteuer unterliegen, nicht in 
Anschlag gebracht werden. 
Art. 8. 
Bei der Einreihung der einzelnen Gewerbtreibenden unter die in dem Tarife auf— 
geführten Gewerbegattungen entscheidet der thatsächliche Betrieb des einzusteuernden Gewerbes. 
Die von dem Inhaber geführte Benennung des Gewerbes sowie der Inhalt allen- 
fallsiger durch gewerbepolizeiliche Vorschriften ertheilter Befugnisse ist hiebei nicht maß- 
gebend. 
Ist ein Gewerbe in dem Tarife nicht enthalten, so wird die Normal= und Betriebs- 
anlage nach Analogie des dem einzusteuernden zunächst verwandten Gewerbes festgesetzt. 
Art. 9. 
Werden von einer Person oder Gesellschaft mehrere Gewerbe betrieben, deren Ver- 
einigung durch die Natur des Unternehmens bedingt oder herkömmlich ist, oder in einem 
Detailhandelsgewerbe Waaren verschiedener Gattung feilgehalten, so wird, soferne im Tarife
	        
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