Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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34. 
  
  
  
  
  
  
  
  
533 
Normalanlage und zwar in Orten 
mit einer Bevölkerung 
ẽ #a. b. . C , 
z von mehr Betriebsanlage 
- von von als 
„ Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 20000 und 
5 eelen 
5 1000 bis bis und ohne B k 
S Seelen 4000 20000 auf die 
Seelen Seelen Bevölker- 
ungszahl 
—JN" 
Weber und zwar Baumwollenweber, 
Wollweber, Leinenweber, dann 
Strumpfwirker (Strumpf= und 
Sockenweber); 
Zündhölzchen-, Zunder= und 
Schwammmacher. « 
5 Ziegeleien, Ziegel= und Backstein- 
brennereien im Kleinbetrieb — 60090NS Bemessung der Be- 
triebsanlage hat die Zahl 
der durchschnittlich im 
Jahre gebrannten Stücke 
Ziegel (Backsteine) als 
Anhaltspunkt in der Art 
zu dienen, daß für die 
ersten 30000 Stücke 
nichts, für je folgende 
30000 Stücke der Be- 
trag von 2 Mark in Be- 
rechnung gebracht wird 
6 Bader, und zwar: Wie bei Nr. 4. 
a) Bader, welche die Dienste von 
Heilgehilfen verrichten 2 41 6(6 4 7 20 
b) Rasirer und Haarschneider 1 20| |82 360 
7 Beadinhaber, Badgeber 2 4003 6 5 4 Oei Badeanstalten mit ge- 
wöhnlichen Warmbädern 
wird für die ersten 6 Bad- 
wannen nichts, für jede 
folgende Wanne ein Vier- 
theil des Betrags der 
Normalanlage in Be- 
rechnung gebracht. 
Bei Fluß= oder Seebädern 
mit geschlossenen Bade- 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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