Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
  
  
  
K 34. 567 
Normalanlage und zwar in Orten 
— mit einer Bevölkerung 
7- "“ v — vonshnhr. Betriebsanlage 
. von von als 
Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 20000 und 
1000 bis bis und ebne Bemerkungen 
Rücksicht 
z Seelen 4000 20000 * eh 
Seelen Seelen Bevölker- 
ungezahl 
¾. J] N. rJ M 
Kleiderhändler (Händler mit Kon- # 
fektionsartikeln für männliche Be- . 
kleidung), deßgleichen bei größerem 3 
Geschäftsbetriebe Schuh= und Stie- . 6 
felhändler, Handschuhhändler, Hut- « 
händler, ebenso Lieferanten für 1 6 
Militärbekleidung; E 
Haͤndler mit Luxus- und Mode- · 
waaren, Händler mit Konfektions- E ; 
artikeln für weibliche Bekleidung. s ; 
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19 Nann aien waarenhãndler, Dre 6 1 1 
rienhaͤndler. 12 18—27 36 SBetriebsanlage nach Art. 7. 
« i 
öOBerkaufkünstlccherWeme (Tartf 
Nummer 135) . . . — — — — 36 — Betriebsanlage nach Art. 7. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Dieselbe kann ohne Rück- 
sicht auf das Vorhanden- 
sein von Betriebokapital 
bis zu 2½ vom Hundert 
des veranschlagten Er- 
trägnisies erhöht werden. 
Normal= wie Betriebsan- 
lage wird jedem Handels- 
gewerbe zugeschlanen, in 
welchem solcher Verkauf 
stattfindet. 
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