Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M 34. 
605 
  
Laufende Nummer 
Bezeichnung der Gewerbe 
Normalanlage und zwar in Orten 
mit einer Bevölkerung 
  
a. b. 0. d. 
von mehr 
als 
20000 
4000 Seelen 
bis und ohne 
20000 Rückicht 
auf die 
Seelen 
von 
1000 
bis 
4000 
Seelen 
von 
unter 
1000 
Seelen 
ungszahl 
Betriebsanlage 
und 
Bemerkungen 
  
138 
  
Jc) Kunstmühlen mit kleinem Be- 
triebe... . ... 
4) Kunstmühlen mit großem Be- 
tribbe 
Schneide= und Sägmühlen 
a) im selbständigen Betriebe 
d) im Neben= oder Wechselbetriebe 
mit Getreidemühlen . 
In gleicher Weise, wie unter 
a sind zu besteuern: 
Dampfsägen, Schwellenfabriken, 
Schwerspathmühlen. 
— — ———4 
  
Bevölker- 
AAMAMBM AMAI 
36 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
unter Freilassung von 
1200 Hektoliter für je 
20 Hektoliter der Betrag 
von 15 Pfennig in Ansatz 
gebracht wird. Je 3 Hek- 
toliter zu Schrot verar- 
beitetes Getreide oder 
Malz werden gleich einem 
zu Mehl verarbeiteten 
Hektoliter Getreide ge- 
zählt. 
40| BeiBemessungder Betriebs- 
anlage dient als Anhalts- 
punkt in der vorangege- 
benen Weise die Berech- 
nung von je 20 Hektoliter 
mit dem Betrage von 
17 Pfennig. 
Bei Bemessung der Betriebs- 
anlage dient als Anhalts- 
punkt in der vorangege- 
benen Weise, jedoch ohne 
reilassung irgend eines 
nantums, die Berech- 
nung von je 20 Hektoliter 
mit dem Betrage von 
20 Pfennig. 
Betriebsanlage nach Art. 7. 
DDieselbe ist im Falle der 
lit. b unter Umgang- 
nahme von der Bestim- 
mung in Art. 9 Abs. 3 
gesondert zu berechnen.
	        
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