K 36. 623
Tabelle A.
Geschäfts-Reebersicht der Hisziplinartammer bei dem Gberlandesgerichte )
für das Jahr 188.
Zahl-)
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1 I. Beschlüsse, daß ein Verfahren nicht zu
eröffnen sei. 3)
2IKI. Beschlüsse auf Einleitung eines Diszi-
plinarverfahrens
3 Eröffnete Voruntersuchunggen
III. Von den anhängig gewesenen 4) Vor-
verfahren 5)
4 wurden erledigt 6)
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Bemerkungen:
1) Die Uebersicht ist nach dem Stand der Sachen am Schlusse des Geschäftsjahres herzu-
stellen. Urtheile, welche in diesem Zeitpunkte noch der Rechtskraft entbehren, bleiben außer Betracht.
Das Gleice, gi von Beschlüssen, wenn dieselben noch mit Beschwerde anfechtbar sind oder die
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erhobene werde noch nicht erlediget ist. »
w. ist nur einmal in Ansatz zu bringen, auch wenn
2) Jeder Beschluß, jedes Urtheil u. »
mehrere Dienstvergehen derselben Person en Gegenstand des Beschlusses, Urtheils u. s. w. bilden.
3) Ist beschlossen worden, daß ein Disziplinarverfahren nicht zu eröffnen oder der Ange-
schuldigte außer Verfolgung zu setzen sei, und wird in einem späteren Jahre neuer Besch uß
gemäß Disz.-Ges. Art. 38 gefaßt, so ist auch dieser in die Tabelle aufzunehmen, zugleich aber in
der Spalte „Bemerkungen“ das Greignete vorzutragen.
4) Hleichgüctig ob aus dem Vorjahre übergegangen oder neu angefallen.
- Vorerhebungen und Voruntersuchungen nach beschlossener Einleitung des Disziplinar-
verfahrens.
6) Im Falle der vorläufigen Einstellung (Disz.-Ges. Art. 35 Abs. 2) ist das Verfahren als
erledigt nicht anzusehen. *