Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

630 
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Abgeordneten betr. 
Lndwig l. 
von Gottes Gnaden König von LBayern, Pfalzgraf bei Bhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Nachdem durch Unsere Entschließung vom heutigen der dermalige Landtag aufgelöst 
worden ist, verordnen Wir hiemit gemäß §. 23 in Titel VII der Verfassungs-Urkunde, 
21. März 1881 
daß die Wahlen der Abgeordneten zum Landtage nach dem Wahlgesetze vom 
unverziglich eröffnet, die Wahlen selbst nach Art. 18 des genannten Gesetzes 
a) für die Urwahlen am 14. Juli des laufenden Jahres und 
b) für die Abgeordneten-Wahlen am 21. Juli des laufenden Jahres 
vorgenommen, und die Ergebnisse Uns bis zum 6. August des laufenden Jahres vorgelegt 
werden. "„ " 
Zu diesem Behufe lassen Wir nach Artikel 1 und 2 des angeführten Gesetzes in der 
Anlage I die Zahl der nach den einschlägigen Bevölkerungsziffern in den einzelnen Re- 
l gulerungsbezirken zu wählenden Abgeordneten, dann in der Anlage II die Uebersicht der 
wW Wahlkreise zur öffentlichen Kenntniß bringen und befehlen Unseren Regierungen, Kammern 
des Innern, sich hienach zu achten und die Vorschriften des Wahlgesetzes genau zu vollziehen. 
Wir erwarten hiebei von allen Behörden gewissenhafte Erfüllung ihrer beschwornen 
Pflichten, Leitung der Wahlverhandlungen mit rücksichtsloser Unbefangenheit, Beschirmung 
der Freiheit der Wahlstimmen vor Einschüchterung oder Bestechung und pflichtgemäße Ent- 
haltung von jeder Beschränkung der Wahlfreiheit. 
Schloß Berg, den 16. Juni 1881. 
Lud wig. 
Dr. v. Lutz. v. pfeufer. Dr. v. Fänstle. v. Maillinger. v. Niedel. Frhr. v. Trailsheim. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.