Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

K 39. 669 
Bekanntmachung, die Gesetze über die allgemeine Grund= und Haussteuer betreffend. 
K. Staatsministerien der FJustiz, des Innern und der Finanzen. 
Auf Grund der in Art. 14 des Gesetzes vom 19. Mai 1881, einige Abänderungen 
un den Gesetzen über die allgemeine Grund= und Haussteuer betreffend, enthaltenen Er- 
nichtigung wird nachstehend der Text der Gesetze, die allgemeine Grundsteuer betreffend 
ud die allgemeine Haussteuer betreffend vom 15. August 1828, wie er sich in Folge der 
bieu ergangenen abändernden Bestimmungen ergibt, bekannt gemacht. 
Einzelne Bestimwungen der erwähnten Gesetze, hinsichtlich deren dieß anmerkungs- 
weise konstatirt wurde, sind, obwohl sie zunächst nur für die seinerzeitige Einführung von 
Wirksamkeit waren und für den dermaligen Vollzug eine wesentliche Bedeutung nicht mehr 
ksitzeen, lediglich der Vollständigkeit halber unverändert zum Abdrucke gelangt. 
München, den 10. Juni 1881. 
v. Pfensfer. Dr. v. Jäustle. v. Niedel. 
Der General-Secretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Dr. von Bischof.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.