Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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C. 
Prüfung ohne 
gleiche Normal- 
gewichte und ohne 
tarirte Schalen 
und Gehänge. 
Gehänge und der Schalen, d. h. man bringt die Waage durch Hinzufügung 
von geeignetem losem Taramaterial auf einer der Schalen zum genauen 
Einspielen. 
Jetzt kann man die paarweise gleichen Normalgewichte auf die Schalen 
setzen und ganz ebenso mit ihnen verfahren, wie vorher für die Benutzung 
der gleichen Anhängegewichte an dem tarirten Balken zur Prüfung der Em- 
pfindlichkeit und der Richtigkeit vorgeschrieben worden ist. 
Hat sich hierbei die Waage als zulässig erwiesen, so wird die definitive 
und gesonderte Tarirung der Schalen einschließlich der abzunehmenden und 
mit umzusetzenden Theile der Gehänge folgendermaßen ausgeführt: 
Nachdem man die Waage, blos mit diesen noch zu tarirenden Theilen 
belastet, zum Einspielen gebracht hat, hängt man die letzteren um und er- 
mittelt die Gewichtszulage, die nun erforderlich ist, um die Waage wieder 
zum Einspielen zu bringen. 
Sobald alsdann die Schale, in welcher diese Zulage erfolgt ist, um 
die Hälfte der letzteren schwerer oder die andere Schale um denselben Betrag 
leichter gemacht ist, kann auch die Schalentarirung für hinreichend erledigt 
gelten. Schließlich wird der nur mit nicht abnehmbaren Theilen belastete 
Balken für sich definitiv tarirt. 
Bei der Prüfung gleicharmiger Balkenwaagen von sehr großer Tragsähig- 
keit wird das paarweise Vorhandensein von Gewichtsstücken, deren Gleichheit 
hinreichend genau verbürgt werden kann, nicht ebenso sicher vorauszusetzen 
sein, wie bei der Prüfung von Waagen, deren größte einseitige Tragfähigkeit 
50 Kilogramm nicht übersteigt. In solchen Fällen sowie überhaupt in Er- 
mangelung gleicher Normalgewichte muß unter Anwendung geeigneten Ge- 
wichts= oder Taramaterials folgende Abänderung des vorstehend erläuterten 
Verfahrens eintreten: 
Man bringt zunächst wieder unter Abstandnahme von einer vorläufigen 
besonderen Balkentarirung den Waagebalken einschließlich der Gehänge und 
Schalen durch Hinzufügung von geeignetem Taramaterial zum genauen Ein- 
spielen; sodann belastet man die Waage mit geeignetem, von dem andern
	        
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