Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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sprechende Veränderung der Belastungsverhältnisse der Waage stattfindet und 
umgekehrt. 
IIIa. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
26. Die Prüfung dieser Waagen wird zunächst in einer Vergleichung des 
bsun der Befundes mit den Detailabbildungen und Beschreibungen dieser Waagenkon= 
wuchtungen der struktion und der vorkommenden Verschiedenheiten ihrer Ausführung bestehen. 
mit Stuscewit. Die Prüfung der Empfindlichkeit und der Richtigkeit erfolgt, indem 
der Eassus man zunächst auf der Lastseite in Normalgewichten diejenige Belastung aussetzt, 
keit derselben. welche der Gewichtsangabe des letzten Theilstriches der Skale entspricht und 
die Ablesungsmarke des Laufgewichts genau auf diesen Theilstrich einstellt. 
Die Gewichts-Vermehrung oder -Verminderung auf der Lastseite, welche dann 
erforderlich ist, um einen deutlichen Ausschlag der Waage hervorzubringen und 
eine etwaige Abweichung von der Einspielungslage zu beseitigen, darf nicht 
größer sein als der in F. 6 unter III zugelassene Betrag. 
Die entsprechende Prüfung wird alsdann wiederholt, indem man auf der 
Lastseite in Normalgewichten den zehnten Theil desjenigen Betrages aufsetzt, 
welcher der Angabe des letzten Theilstriches der Skale entspricht und die 
Ablesungsmarke des Laufgewichtes auf den entsprechenden Theilstrich der Skale 
einstellt. Die Zulage, welche bei dieser Belastung noch einen deutlichen Aus- 
schlag hervorbringt und die etwaige Abweichung von der Einspielungslage 
beseitigt, darf jetzt den fünften Theil der entsprechenden, bei der größten 
Belastung zugelassenen Gewichtszulage nicht überschreiten. 
IIIb. Zusammengesetzte Balken- und Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale, 
3 - Bezüglich der allgemeinen Konstruktions-Prüfung ist auch hier auf die 
ufammenge- : „ 
7 Halen- . des Befundes mit den Abbildungen und den zugehörigen Er- 
Waagen mit. gen zu verweisen. 
L,aufgewuickt und Die Prüfung der Richtigkeit erfolgt mit Normalgewichten ganz nach 
dem in Nr. 26 erörterten Verfahren. Bei Balkenwaagen mit Laufgewicht 
und Skale, welche mit einem zusammengesetzten Lasthebelsystem versehen sind
	        
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