Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Die Prüfung der Angaben des Thermometers und des Alkoholometers 12. 
soll sich auf je 5 Stellen der Skale erstrecken. Diese Stellen sind so aus- et der am 
zuwählen, daß zwei derselben nahe an den Enden der Skale liegen, die ** — 
übrigen möglichst gleichmäßig dazwischen vertheilt sind. Betreffs der tiefsten den kalenstellen. 
zu prüfenden Stelle an der Thermometerskale vergl. die Vorschrift unter Nr. 14. 
Sobald mit Rücksicht auf die Vorschriften unter Nr. 7, 13, 14 und 
19 die Prüfung auf mehr als 5 Stellen ausgedehnt worden ist, tritt die in 
der Taxe vorgesehene Erhöhung der Gebühren ein. 
Bei der Auswahl der am Thermometer und am Alkoholometer zu prü- 13. 
fenden Skalenstellen ist es durchaus unzulässig, daß bei einer Aichungsstelle Läheres über bie 
immer nur dieselben Gradstriche oder Procentstriche zur Prüfung gelangen. 2 G 
Da es nämlich undurchführbar ist, die Richtigkeit der sämmtlichen Angaben un— 
einer jeden einzelnen Skale mit einer. und derselben Genauigkeit durch direkte 
Prüfung zu kontroliren, so muß durch geeignete Anordnung der Prüfungen 
dafür gesorgt werden, daß in einer gewissen, nicht zu langen Frist wenigstens 
für die Gesammtheit der von einem und demselben Verfertiger eingereichten 
Instrumente eine auf nahezu alle Stellen der Skale sich ausdehnende Kontrole 
stattfindet, wodurch auch gegen das Entstehen geringfügiger, aber systematischer 
Abweichungen an gewissen Stellen der Instrumente eines und desselben Ur- 
sprunges ausreichende Sicherheit gewährt ist. 
Von besonderer Wichtigkeit ist dies in Betracht der Eigenthümlichkeit der 
alkoholometrischen Eintheilungen für die Alkoholometerskalen. Daher ist sorgfältigst 
darauf zu halten, daß die Alkoholgehalte der für die Prüfungen verwendeten Spiritus- 
mischungen bei verschiedenen Prüfungsreihen möglichst systematisch in solcher Weise 
abgeändert werden, daß in gewissen, nach dem Geschäftsumfange der Aichungsstelle 
zu bemessenden Perioden nahezu für alle Procentangaben Prüfungen stattfinden. 
Es ist hierbei eine unnöthige Mühe, die Spiritusmischungen immer so 
einrichten zu wollen, daß gerade an vollen Procentstrichen abgelesen wird; 
vielmehr ist es wünschenswerth, daß die Ablesungen, wie beim Gebrauch der 
Instrumente, an beliebigen Stellen der Skale, also auch zwischen beliebigen 
Skalenstrichen, ausgeführt werden. 
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