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Unter allen Umständen verstößt es gegen den Sinn der vorstehenden
Prüfungs-Vorschriften, wenn die Betheiligten irgend wie voraussehen können,
an welchen Stellen die Prüfungen ihrer Skalen stattfinden werden.
Es ist jedoch zulässig, außer den vorschriftsmäßigen Prüfungen der
Skalen noch an anderen Stellen derselben, an welchen es von den Betheiligten
gewünscht wird, Prüfungen vorzunehmen.
14. Bei der Prüfung der Angaben des Thermometers ist von Prüfungen bei
kaicrz uren3 Temperaturen unter Null in der Regel Abstand zu nehmen, da die Herstellung
der Em“ einer hinreichend konstanten Kältemischung von den hier in Betracht kommenden
Temperaturen (bis—100) unter gewöhnlichen Verhältnissen mühevoll und unsicher
ist. Nur wenn für zwei Temperaturangaben über Null Fehler vorgefunden
werden, welche beide, und zudem der eine im Sinne des Zuviel, der andere im
Sinne des Zuwenig, die nach S. 4 zulässige Fehlergrenze nahezu erreichen,
sollen die Prüfungen auch auf Temperaturen unter Null ausgedehnt werden.
Bei Thermometerskalen von Normal-Thermo-Alkoholometern ist sonst als
tiefste zu prüfende Stelle der Nullstrich anzunehmen; solche Instrumente sind
also unbedingt einer Eispunktsbestimmung (vergl. Nr. 17) zu unterwerfen.
Bei Thermometerskalen von gewöhrlichen
Thermo-Alkoholometern soll die tiefste von
der Aichungsstelle zu prüfende Stelle zwischen
O0 und + 30 liegen; eine Eispunktsbestim-
mung ist hier nur dann nöthig, wenn be-
sonders ungünstige Umstände die Konstanz
der Wasserbäder von niedrigen Temperaturen
(vergl. Nr. 15 und 16) zweifelhaft machen.
18. Die Prüfungen der Thermometer geschehen
Lghliamtiel Kir. in einem Wasserbade durch Vergleichung
vergleichungen ihrer Angaben mit den Angaben des in
dasselbe Wasserbad gestellten Gebrauchsnor=
mals. Das Wasserbad mufß hierbei in einem
gegen die Einflüsse der äußeren Temperatur