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mehrere Centimeter unterhalb des Randes steht. Der innere Durchmesser der
verwendeten Standgefäße muß mindestens 70 mm, ihre Höhe mindestens
50 cm betragen, ihre Wandung muß bis zum Rande schlierenfrei und gut
durchsichtig sein. Um die letztere Bedingung zu erreichen, ist es zweckmäßig,
Gefäße mit umgestülptem Rande zu vermeiden, vielmehr solche mit glatt ab-
geschnittenem Rande zu wählen.
Es ist vortheilhaft, die zu verwendenden Spiritusmischungen in den
Standgefäßen selbst aufzubewahren, welche letztere zu diesem Behufe durch
ebene aufgeschliffene Glasplatten dicht verschließbar eingerichtet sein sollen.
Bei der Neuherstellung von Spiritusmischungen sind, wenn thunlich, nur
zwei solche Flüssigkeiten mit einander zu vermischen, deren Alkoholgehalte nicht
erheblich von einander abweichen, um übermäßiges Schäumen der Mischung
zu vermeiden. Wenn man genöthigt ist, Wasser zu verwenden, thut man
gut, dasselbe durch vorheriges Auskochen möglichst luftfrei zu machen. In
jedem Falle ist auf sorgfältiges Durchrühren der gemischten Flüssigkeiten zu
achten, ferner sollen in frisch hergestellten Spiritusmischungen unter keinen
Umständen früher als eine Stunde nach Ausführung der Mischung Alkoholo-
meterprüfungen vorgenommen werden.
Vor Beginn jeder Alkoholometerprüfung ist die zu verwendende Spiritus=
mischung sorgfältig durchzurühren.
Die Prüfung eines Alkoholometers geschieht durch Vergleichung seiner
Angaben in Spiritusmischungen verschiedenen Alkoholgehalts mit den Angaben,
welche das Gebrauchsnormal in denselben Mischungen macht; doch dürfen
solche Vergleichungen niemals unter gleichzeitiger Eintauchung beider Instru-
mente ausgeführt werden; vielmehr soll stets nur ein einziges Alkoholometer
sich in der Mischung befinden.
Bevor ein Instrument in eine Spiritusmischung getaucht wird, soll seine
Spindel mit Leinenlappen sorgfältig abgerieben und gereinigt werden; und
es soll, falls das Instrument bereits vorher in Spiritus getaucht worden
war, seit dieser Eintauchung so viel Zeit verflossen sein, daß das Instrument
wieder die Temperatur der Umgebung angenommen hat.
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Ausführung der
Alkoholometer=
prüfungen.