Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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23. 
Stempelung. 
nicht genügt, ist das Instrument ohne Weiteres und ohne Berechnung von 
Gebühren zurückzugeben. 
Wird bei der Prüfung eines Thermo-Alkoholometers eine Angabe der 
Thermometerskale oder Alkoholometerskale gefunden, welche die zulässige Fehler- 
grenze (§. 4) überschreitet, so ist von Fortsetzung der Prüfung Abstand zu 
nehmen und das Instrument unter Ausfertigung eines Rückgabescheins gegen 
Zahlung der taxmäßigen Gebühren zurückzugeben. Ebenso ist zu verfahren, 
wenn bei der Prüfung eines Normal-Thermo-Alkoholometers die Thermo- 
meterangaben sich, ohne die Fehlergrenze zu überschreiten, in dem in Nr. 18 
erwähnten Sinne fehlerhaft erweisen. 
Die Prüfung eines Thermo-Alkoholometers kann jedoch auf Wunsch der 
Betheiligten auch dann, wenn ein vorgefundener Fehler der Alkoholometer- 
skale die zulässige Fehlergrenze überschreitet, fortgesetzt und, wenn die im 
weiteren Verlaufe der Prüfung gefundenen Fehler nicht erheblich von ein- 
ander abweichen, beendet werden, um feststellen zu können, ob durch bloße 
Verrückung der Alkoholometerskale eine Richtigstellung des Instruments mög- 
lich ist. Eine solche Möglichkeit ist, nöthigenfalls mit den bezüglichen näheren 
Angaben, im Rückgabeschein ausdrücklich zu vermerken. 
Zur Aichung gebrachte Thermo-Alkoholometer, welche den Vorschriften 
der § . 1 bis 4 entsprechend befunden werden, sind, nachdem noch ihr Ge- 
wicht in Milligramm ermittelt worden ist, unter Anwendung des nachstehend 
beschriebenen Aetzverfahrens zu stempeln. 
Man versieht die Stempel mit einer Grundirungsfarbe, indem man sie 
mit einer Walze überrollt, auf welche eine gleichmäßige dünne Oelschicht auf- 
gebracht ist. Stempel aus Metall druckt man sodann auf einem elastischen 
Streifen (aus einem Gemisch von Leim und Glgyeerin hergestellt) ab und 
überträgt den Abdruck auf die zu stempelnden Stelle des Thermo-Alkoholo- 
meters durch Ueberrollen des letzteren oder auch durch unmittelbares Auf- 
drücken. Stempel aus Gummi werden ohne Weiteres auf dem Thermo- 
Alkoholometer aufgedruckt. 
Sofort nachdem das zu aichende Instrument mit der Grundirungsfarbe
	        
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