Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

  
Geseh= und Verordunungs-Hlatt 
Hönigreich Bayern 
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Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Juli 1881, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. — Ordens-Verleihungen. 
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- 
Matrikel des Königreiches. — Berichtigung. 
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Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr. 
Königliches Staatsministerium des Innern. 
In Gemäßheit der Bestimmungen des Schlußprotokolles zum Handelsvertrage zwischen 
Deutschland und Oesterreich = Ungarn vom 23. Mai l. Is. (Reichs-Ges.-Bl. S. 123 ff.) 
und des Bundesrathsbeschlusses vom 7. Juli 1881 werden in Abänderung der Ministe- 
rialbekanntmachung vom 28. Juli 1879 (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 713) nachstehende 
Bestimmungen getroffen: 
I. Zu §. 1 dieser Bekanntmachung. 
Das Verbot der Durchfuhr von Rindvieh aus Oesterreich= Ungarn wird bis auf 
Weiteres dahin ermäßigt, daß auf der Eisenbahnlinie Kufstein via Rosenheim nach Salz- 
burg die Durchfuhr, jedoch nur von Tyroler und Vorarlberger Rindvieh, unter folgenden 
Bedingungen gestattet ist: 
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