Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

„M 46. 905 
Kgl. Rentant Beilage VI. 
Gemeinde Beil. Vr. zur Hausliste. 
Fassions Liste 
für die 
Einkommensteuer. 
Erklärung des Steuerpflichtigen. 
  
  
Name, Stand, 
I. Abtheilung. II. Abtheilung. II Abtheilung. 
verdienstes in Geld 
oder geldwerthen 
Bergbaues, 
angehörige sind, auch An- 
Jc) Pachtungen oder 
gabe des Heimatsstaates.) 
  
  
Austrägen, Leib- 
renten u. s. w. 
Etwaige Bemerkungen 
Wohnung und Wohnort Einkommen aus: Einkommen aus: des 
Lohnarbeit. wissenschaftlicher a) Besoldungen, 
des Steuerpflichtigen. hnarbel 6 aiue schaliuche „ Hesooung und Steuerpflichtigen, 
Bei P 6 E des ge- scher Beschäfti- Allmemtationen " dann 
(Bei Pflichtigen, welche wöhnlichen ein- ung, u. s. w. ... 
nichtbayetifcheStaatsitägigenArbeits-b) gemBetriebedes b) Widdumen, Bestätigung 
der Steuererklärung 
durch denselben mit 
  
Naturalbezügen.) Verpachtungen. (Angabedes Jahres Datum und Unter- 
Angabedes Jahres- « ift. 
Einkommens.) Einkommens.) chrift 
1 2 3 l 4 5 
Erläuternde Bestimmungen. 
1) Der Einkommensteuer ist gemäß Art. 2 des Gesetzes unterworfen: 
I. Abtheilung: 
Das Einkommen aus Lohnarbeit, und zwar: 
a) der nach einfacher Tagarbeit bemessene Verdienst der gewöhnlichen Taglöhner, Dienst- 
boten, Lohndiener, Handwerksgesellen, Gewerbsgehilfen und Fabrikarbeiter; 
b) der Verdienst von Schreibern und anderen Personen, wenn ihr Dienstverhältniß durch 
den Dienstvertrag nicht für einen Monat oder länger gesichert ist. 
  
  
  
  
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