Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Kgl. Rentnt . . . ... .Beilage IV. 
Gemeide . . ... 
Fassionsliste 
für die 
Kapitalreutenstener. 
  
Steuer-Erklärung Etwaige Bemerkungen 
  
Name, Stand, Angabe etwaiger zum Abzuge gensscitneristinstinen 
Wohnung und Wohnort Angabe gelangender Passivzinsen vder Rest— norre S. e 
* des sonstiger Lasten (Art. 5) st- Brundung einer Stener= 
des Steuerpflichtigen &„ HpHbetra befreiung, wenn eine 
« Jahres- · Bezeichnung des àg solche in Anspruch ge- 
betrages Jahres-Rechtsgeschäftes, der nommen wird), 
(Bei Pflichtigen, welche nicht der betraan dann der Person,)il,Nda Bestätigung der 
bayerische Staatsangehörige 69 des Standes und Kapital 
Z Z Stenererklärung durch 
sind, auch Angabe des Kapital! im Wohnortes jedes rente denselben mit 
Heimathsstaates) rente Einzelnen einzelnen Gläu- Datum und Unter- 
bigers oder schrift 
4 + Rentenempfängers # 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Erläuternde Bestimmungen. 
1) Die Kapitalrentensteuer ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zu entrichten: 
a) von Zinsen oder Renten aus Reichs= und Staatsanlehen, dann aus Anlehen der Gemeinden 
und anderer öffentlicher Verbände; ferner von Zinsen aus Prioritäten und Pfandbriefen, aus 
Ewig= und Eigengeld-, Hypothek-, Kaufschillings= und Bodenzins-Kapitalien, sodann von Zinsen 
aus Abrechnungs und Kontokurrentguthaben, Sparkasseguthaben, Dienst= und anderen Kautionen,
	        
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