Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
gut 
  
esch und Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
19. 
München, den 30. März 1883. 
  
—Uy-|. — 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. März 1883, die Beförderung der Postkarten betreffend. — Auszug aus der 
Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Nr. 3751l. 
Bekanntmachung, die Beförderung der Postkarten betreffend. 
Königl. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Neußern. 
Die königlich bayerische Postverwaltung ist mit der Reichspostverwaltung und der 
königlich württembergischen Postverwaltung dahin übereingekommen, daß vom 1. April d. J. 
beginnend innerhalb des Reichsgebietes sich bewegende Postkarten, welche nicht mit der 
Marke des Aufgabegebietes, sondern mit derjenigen einer anderen deutschen Verwaltung 
versehen sind, gegen Erhebung von fünf Pfennig Porto und fünf Pfennig Zuschlaggebühr 
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