Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
esetz und LL 
für das 
Königreich Bayern. 
M olI. 
München, den 3. April 1883. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 28. März 1883, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen 
Deutschlands in Bayern betreffend. — Enthebung von der Würde eines Reichsrathes und Wiederverleihung 
rselben. 
  
Nr. 11181l. 
Bekanntmachung, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betreffend. 
Königl. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
An der Anlage L zum Eisenbahnbetriebsreglement (siehe Gesetz= und Verordnungsblatt 
Nr. 43 Jahrgang 1881 und Nr. 17 Jahrgang 1882) werden nachstehende Aenderungen 
und Ergänzungen vorgenommen. 
J. 
1) In Nr. III ist hinter den Worten: „fertige Metallpatronen“ einzuschalten: 
„sowie fertige Patronen aus Pappe mit einem bis zur Höhe der Pulder- 
ladung reichenden inneren Blechmantel“ 
und nach den Worten: „jedes Kollo, welches fertige“ ist an Stelle des Wortes 
„Metallpatronen“ zu setzen: 
„Patronen der vorbezeichneten Arten“; 
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