Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

    
Hlatt 
  
rseh- und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
— 
95. 
München, den 25. April 1883. 
  
.. . ... J—. c.[ ... 
Inhalt#t: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 19. April 1883, die Vertagung des Landtages betreffend. — 
Bekanntmachung vom 18. April 1883, die Abänderung der Bestimmungen über die Zusammensetzung 
und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen-Vereine betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betreffend. 
Cudwig lI. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
nseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, den gegenwärtig versammelten Landtag gemäß Titel VII 
§. 23 der Verfassungs-Urkunde bis auf Weiteres zu vertagen. 
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