Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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t ch und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 40. 
München, den 31. August 1883. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 30. August 1883, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr. 
  
Nr. 11361. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Maul= und Klauenseuche betr. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Nachdem die Maul= und Klauenseuche nach den anher gelangten amtlichen Mit- 
theilungen in den an die Regierungsbezirke, Oberbayern, dann Schwaben und Neuburg 
angrenzenden österreichischen Gebietstheilen in einem für den inländischen Viehbestand be- 
drohlichen Umfange herrscht, wird zur Verhütung der Einschleppung der Seuche auf Grund 
des §. 7 Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen betr., die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus 
Tyrol und Vorarlberg in die Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg, dann von 
Oberbayern bis auf Weiteres verboten. 
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