Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

Slat 
    
eseh= und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 402. 
München, den 4. September 1883. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 29. August 1883, betreffend: Abänderung der mit Allerhöchster 
Verordnung vom 28. September 1875 erlassenen Instruktion zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 13. Fe- 
bruar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 
    
Nr. 12,132. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, betreffend: Abänderung der mit Allerhöchster Ver- 
ordnung vom 28. September 1875 erlassenen Instruktion zur Ausführung des Reichsgesetzes 
vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 
endwig l. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Lerzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. ete. 
Wir haben zur Herbeiführung einer schleunigeren Zahlungsanweisung der Vergütungen 
für die durch Truppenübungen entstehenden Flurschäden genehmigt, daß die besonderen 
Liquidationen über die zu zahlenden Entschädigungen (Beilage F zu den Abänderungen 
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