Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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schäftigen, daß sie allmählig in allen Zweigen des Wirkungskreises der Archiv-Stelle sich 
auszubilden und ihre Befähigung zu erproben, Gelegenheit erhalten. 
Von Seite der Vorstände ist deren Fortbildung besonders zu beobachten und zu 
leiten. 
München, den 1. März 1884. 
Ludwig. 
Frhr. v. TCrailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath von Schlereth. 
  
  
Erhebung in den Freiherrustand. 
  
Seine Majestät der König haben 
unter dem 28. Dezember v. Is. aus Selbst- 
eigener Bewegung geruht, den Vorsitzenden 
im Ministerrathe, Staatsminister des Innern 
für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten, 
Staatsrath im o. D., Dr. Johann von 
Lut, in huldvollster Anerkennung seiner aus- 
gezeichneten Dienste in den erblichen Frei- 
herrnstand des Königreiches zu erheben. 
  
Ordens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm. 
  
2. Februar l. Is. dem Kammerherrn Seiner 
Majestät des Königs Franz II. beider Si- 
cilien, ehemaligen k. sicilianischen Gesandten, 
Herzoge di San Martino de Mon- 
talbo, das Großkreuz des Verdienst-Ordens 
vom heiligen Michael zu verleihen. 
— 
Auszug aus der Adelsmatrikel des 
Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 9. Februar ds. Is. der Präsident 
der k. Regierung der Oberpfalz und von 
Regensburg, Maximilian von Pracher, in 
erblicher Weise bei der Adelsklasse Lit. P. 
Fol. 67 Act. Nr. 5591. 
  
 
	        
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