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A Maximaltarife der k. Staatseisenbahnen.
I. Personentarif.
I. Wagenklasse 8, # .
n genklass va für die Person und den Kilometer bei gewöhnlichen Zügen
· « W« ohne Freigepäck;
III. * r— n
I. Wagenklasse 9,/168 7 ] für die Person und den Kilometer bei Schnellzügen ohne
II. n 6,%„¼ „ Freigepäck.
II. Reisegepäcktarif.
O, für je 5 Kilogramm und den Kilometer.
III. Tarif für Equipagen.
40% für das Stück und den Kilometer.
IV. Viehtransporttarif.
23,½ J für einen ganzen Wagen und den Kilometer,
6„ „ „ jeden Ochsen oder Zuchtstier n
5,# „ „ jede Kuh oder jedes Rind
4##% „ „ jedes gemästete Schwein
11/# „ „ jedes nichtgemästete Schwein, dann für und für den Kilometer.
jedes Kalb oder Schaf
(mit einem Frachtminimum von 34 )
1# „ „ jeden Hund. "
Anmerkung. Die obige Wagenladungstaxe versteht sich für den Fassungsraum eines Wagens
von 4000 kg Tragkraft.
V. Tarif für den Gütertransport.
23½ „0 für Eilgut und voluminöse Gegenstände
15)#½ „ „ Frachtgut für die Tonne und den
7,08 „ „ Landesprodukte und Rohstoffe bei Auflieferung eines Kilometer.
Quantums von 5 Tonnen