Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

)9. 
Erhebung in den Adelostand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter dem 10. Januar l. JIrs. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Präsidenten 
der k. Regierung der Oberpfalz und von Re- 
" gensburg, Maximilian von Pracher, Kom- 
thur des Verdienstordens vom heiligen Michael, 
Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone 2c., in den erblichen Adelsstand des 
Königreiches zu erheben. 
  
GOrrdeno-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
15. Jannar l. Is. dem Prosyndikus von 
Rom, Herzog Leopold Torlonia, das 
Komthurkreuz des Verdienstordens der Bayeri- 
schen Krone, und 
unter'm 1. Februar d. Is. Allerhöchst- 
Ihrem Leibarzte, Geheimen Rath Trr. 
Franz Kaver Ritter von Gietl, in Rück- 
sicht auf seine seit 50 Jahren mit Treue 
und Eifer geleisteten Dienste das Ehren- 
kreuz des k. bayerischen Ludwigs-Ordens zu 
verleihen. 
71 
Käniglich Alerhächste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Decoration. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
28. Januar l. Is. dem k. Hoftheater-Inspektor 
Karl Stehle in München die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten Karl 
Anton von Hohenzollern mit Genehmigung 
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und 
Königs von Preußen verliehenen Ehrenkreuzes 
III. Klasse des fürstlich Hohenzollern'schen 
Hausordens zu ertheilen. 
Königlich poriugiesisches Consalat 
in -+ünchen. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 1. Februar l. Is. allergnädigst zu 
genehmigen geruht, daß der zum k. portugie- 
sischen Consul für die südlich der Donau 
belegenen Theile des Königreichs Bayern er- 
nannte Joseph Franz Ruederer in München 
in dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt 
werde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.