Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Verbreitung des rationellen Hufbeschlags betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt 1875 
Seite 113) außer Wirksamkeit. 
München, den 1. März 1884. 
Ludwig. 
* 
Dr. Frhr. v. Lutz. v. Maillinger. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Formular A. 
Zeugnifß. 
Dem JN. N. von N., geboren den . .zuN.,wirdhiemit 
bestätigt, daß er auf der Beschlagschmiede des .. 
verwendet war, sich genügende Vorbildung im Hufbeschlage erworben hat und demnach zu- 
folge der Allerhöchsten Verordnung vom 1. März 1884, die Prüfung der Hufschmiede 
betr., die Berechtigung besitzt, zu der Prüfung, deren Bestehen die Befugniß zum selbstän- 
digen Betriebe des Hufbeschlaggewerbes gewährt, zugelassen zu werden. 
N., den 
(Fertigung des Kommandeurs des Truppentheils.) 
(Siegel.)