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Verbreitung des rationellen Hufbeschlags betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt 1875
Seite 113) außer Wirksamkeit.
München, den 1. März 1884.
Ludwig.
*
Dr. Frhr. v. Lutz. v. Maillinger. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
Formular A.
Zeugnifß.
Dem JN. N. von N., geboren den . .zuN.,wirdhiemit
bestätigt, daß er auf der Beschlagschmiede des ..
verwendet war, sich genügende Vorbildung im Hufbeschlage erworben hat und demnach zu-
folge der Allerhöchsten Verordnung vom 1. März 1884, die Prüfung der Hufschmiede
betr., die Berechtigung besitzt, zu der Prüfung, deren Bestehen die Befugniß zum selbstän-
digen Betriebe des Hufbeschlaggewerbes gewährt, zugelassen zu werden.
N., den
(Fertigung des Kommandeurs des Truppentheils.)
(Siegel.)