K 12. 181
Festgesetzter
Cap. 8. Vortrag Betrag
— 3
II. Auf Erziehung und Bildung.
1 Deutsche Schulen:
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10936 68
b) aus der Kreisschuldotation . — 16495 77
c) Anschlag der krarialischen Dienstwohnungen und Dienst.
gründe 82 — 3 — —
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse:
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes
vom 10. November 1861 . . 104491 93
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des
gesammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 427 6
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 an alle
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen
33,030 M – J— — —
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. 83 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 M,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 —
aus Kreisfonds . . . . .6377347
e) zur weiteren Aufbesserung des Minimal- Einkommens der
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1000 JAX aus Kreisfonde 5908 19
i)dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrpersonal
eine Gehaltserhöhung von 100 X den wirklichen Lehrern,
Latus 329527 vo