Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 
Uebertrag s 329627 90 
III 80 MX den Verwesern, 50 J—X den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds 17760 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 -4 für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JTX für die ständigen Verweser und weltlichen 
# Lehrerinnen 248,887 M. bO — — 
b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds 4500 — 
c) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehre- 
rinnen und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit 
Erfolg bestanden haben, bis zum Eintritte in die staat- 
lichen Dienstalterszulagen 5800 — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) für vorübergehende Aushilfen 9000 — 
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertzeilung von 
Abtheilungsunterricht . . 13140 — 
Tit. 5. Besondere Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal . 3000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1974 09 
b) aus der Kreisschuldotation 6402 93 
c) allgemeine Beiträge an die Schultassen der Städte: 
Bamberg . 7555 — 
Bayreuth 7586— 
Hof · . 5143—— 
d) an dürftige Gemeinden für die Schulpersonal- Exigenz 1080 — 
Latus412468 92 
  
  
 
	        
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