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Ubdruck.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 23. April d. J. (S. 171) wird hierunter ein
Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I.
der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Kachtrags Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasten.
J. Königreich Preußen. (bisher verbunden mit dem Real-Gymnasium
Provinz“ Pommern. daselbst, A. a. I. 182 a. a. O.).
1. Das Gymnasium zu Garz a. d. Oder (bisher
Progymnasium, B a. I. 8 des Verzeichnisses
vom 23. April d. J., S. 171).
II. Elsaß-Lothringen.
Das Gymnasium zu Schlettstadt (bisher Real-
Gymnasium daselbst, A. b XVII. 3 a. a. O.).
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Provinz Hannover. Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender
2. Das Gymnasium Andreanum zu Hildesheim Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1884|85.
b. Real-Gymnastien.
Königreich Preußen.
Provinz Hannover.
Das Andreas-Real-Gymnasium zu Hildesheim (bisher Real-Gymnasium, verbunden mit dem Gymnasium
Andreanum daselbst, A. b. I. 59 a. a. O.).