Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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13. Einfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muß nach rechts Die obere Signallaterne am Telegraphen= 
wagerecht gestellt sein. mast zeigt nach Außen rothes Licht und nach 
Innen (dem Bahnhof zugekehrt) grünes Licht. 
(Die andere Signallaterne zeigt kein Licht.) 
14. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muß schräg Die obere Signallaterne am Telegraphen- 
rechts nach oben gerichtet sein (unter einem mast zeigt nach Außen grünes Licht und nach 
Winkel von etwa 45 Grad). Innen (dem Bahnhof zugekehrt) weißes Licht. 
(Die andere Signallaterne zeigt kein Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenarme müssen schräg rechts Beide Signallaternen am Telegraphenmast 
nach oben gerichtet sein (unter einem Winkel zeigen nach Außen grünes Licht und nach 
von etwa 45 Grad). Innen (dem Bahnhof zugekehrt) weißes Licht. 
A. Ausfahrt ist gesperrt. 
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm muß nach rechts Die obere Signallaterne am Telegraphen- 
wagerecht gestellt sein. mast zeigt nach Innen (dem Bahnhof zuge 
kehrt) rothes Licht und nach Außen (der freien 
Bahnstrecke zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein Licht).
	        
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