Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Abdruck. 
tekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Verzeichniß 
der höheren Lehraustalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjähig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschafruhhen Befähigung erforderlich ist. 
. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 11. Das Gymnasium zu Lyck, 
12. „ » „ Memel, 
Provinz Ostpreußen. 13., „ Nastenburg, 
1. Das (GGZymnasium zu Allenstein, 14. „ „ Nössel, 
„A » »Bartcnftcin, lö-» » »Amt- 
33.» » „Braunsberg. 16. „ „ „ Wehlau. 
4. „ » Gumbinnen, 
5.. » »Hohcnstcj», Provinz Westpreußen. 
6. » »Justcrbnrgsum-bandenl7.DacJGynnmsiummConi6, 
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 18., » „ Culm, 
7.., Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 10... Königliche Gymnasium zu Danzig, 
in Ostpr., 20. , Städtische Gymnasium daselbst, 
..Friedrichs-Rollegium daselbst, 21.. , Gumuasium zu Elbing, 
1½#. Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 22. , « „ Grandenz, 
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 23. „ " „ Dentsch-Krone, 
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