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Gesetz, die Verlegung der Militärbildungs-Anstalten auf das Marsfeld in München betr.
endwig II.
von Gottes Onaden Känig von Gayern, Pfalzgraf bei Uhein,
erzog von Bayern, Franken und in Schwaben etr. etr.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Artikel 1.
Zur Herstellung der Neubauten für die auf das Marsfeld in München zu verlegenden
Militärbildunganstalten wird ein Kredit von 2°300,000 /A eröffnet.
Dagegen ist zu dem in Artikel 3, Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkte der bisher von der
Militärverwaltung für das Kadettencorps benützte Herzoggarten sammt Gebäude Haus-Num. 26
am Karlsplatz in München der IJustizverwaltung zur Erbaung eines neuen Instizgebäude
zur Verfügung zu stellen.
Artikel 2.
Behufs Deckung des in Artikel 1, Absatz 1 bezeichneten Bedarses sind zunächst nach-
stehende Erlöse zu verwenden:
1. aus solgenden von der Militärverwaltung sofort nach ihrer Entbehrlichkeit an die
Finanzverwaltung behufs der Veräußerung zu überweisenden Realitäten in München,
und zwar:
aus dem Prielmaieranwesen Haus-Num. 6 in der Prielmaierstrasse, abzüglich der
für das Iustizgebände und die neue Strassenanlage an dessen Westseite
erforderlichen Fläche desselben;
aus dem Wachtgebäude am Siegesthor Haus-Num. 2 in der Adalbertstrasse;
aus dem sogenannten Liegleinhaus Haus-Num. 1 in der Fraunhoferstrasse;
aus dem Materialhofe Haus-Num. 27 an der Zweibrückenstrasse;