Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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geliebten Neffen, Heie Königliche Hoheit den Prinzen Otto von Bayern, 
ein schon länger andauerndes Leiden verhängt ist, welches Ihm die Uebernahme der 
Regentschaft unmöglich macht, so legen Uns die Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde 
als nächstberufenem Agnaten die traurige Pflicht auf, die Reichs-Verwesung zu übernehmen. 
Indem Wir Dieses, von dem tiefsten Schmerze ergriffen, öffentlich kund und zu 
wissen thun, verfügen Wir hiemit in Gemäßheit des Titels II 88. 11 und 16 der Ver- 
fassungs-Urkunde die Einberufung des Landtages auf Dienstag den 15. Juni lau- 
fenden Jahres. 
Die k. Kreisregierungen werden beauftragt, sofort alle aus ihrem Kreise berufenen 
Abgeordneten für die zweite Kammer unter abschriftlicher Mittheilung dieser öffentlichen 
Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt= und Residenzstadt München 
einzufinden. 
München, den 10. Juni 1886. 
Luitpold 
Prinz von Bayern. 
Dr. Frhr. v. Luh. Dr. v. Fäustle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilihzsch. v. Heinleth. 
Auf höchsten Befehl: 
Der Ministerialrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
v. Neumayr.
	        
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