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Da Allerhöchst-Derselbe durch ein schon länger andauerndes Leiden verhindert ist,
die Regierung Allerhöchst-Selbst zu führen, so haben Wir als nächstberufener Agnat nach
den Bestimmungen der Verfassungsurkunde in Allerhöchstdessen Namen die Reichsverwe sung
zu übernehmen. Die nach der Verfassung erforderliche Einberufung des Landtages ist
bereits verfügt.
Indem Wir, im Namen Seiner Majestät des Königs, die Reichsverwesung hiemit
übernehmen, versehen Wir Uns zu allen Angehörigen der Bayerischen Erblande, daß sie
Seine Majestät den König als ihren rechtmäßigen und einzigen Landesherrn so willig als
pflichtmäßig erkennen, und Allerhöchst-Demselben und Uns, als dem durch die Verfassung
berufenen Regenten, unverbrüchliche Treue und unweigerlichen Gehorsam leisten.
Damit der Gang der Staatsgeschäfte nicht unterbrochen werde, befehlen Wir, daß
sämmtliche Stellen und Behörden ihre Verrichtungen bis auf nähere Bestimmung wie
bisher nach ihren Amtspflichten fortsetzen, die amtlichen Ausfertigungen von nun an im
Namen Jeiner Majestät des Königs Otta von BVayern, wo solches vorgeschrieben
ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bisherigen Siegel so lange, bis ihnen die
neu zu fertigenden werden zugestellt werden, bedienen sollen.
Wir wollen alle Bediensteten an den von ihnen geleisteten Verfassungs= und Dienstes-
eid besonders erinnert haben und versehen Uns gnädigst, daß alle Unterthanen Seiner
Majestät dieser Unserer in tiefem Schmerz im Namen des Königs an sie gerichteten
Aufforderung in Treue folgen.
Gegeben zu München, den 14. Juni 1886.
Luitpold?
Prinz von Bayern.
Dr. Frhr. v. #uh. Dr. v Fäuslle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilißzsch. v. Beinleth.
Auf höchsten Befehlr
Der Ministerialrath
im k. Staatsministerium des Innern,
v. Neumayr.