Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
329 
   
33. 
wird die k. Staatsregierung, entsprechend der von ihr in der Sitzung der Kammer der Abgeord- 
neten vom 2. März l. Is. abgegebenen Erklärung, thunlichsie Berücksichtigung zuwenden. 
JIndem Wir den Lieben und Getreuen diesen Abschied ertheilen, ist es Unserem Derzen ein 
unabweisbares Bedürfniß, in Mine der um Uns versammelten beiden Rammern öffentlich auszu- 
sprechen, daß die allgemeine Theilnahme des ganzen Landes in den schmerzbewegten Tagen, in 
denen nach Goles Rath und Willen über Uns und Unser Königliches Haus so tiefes Weh und 
so herbe Traner verhängt ward, Uns auf das Junnigste ergriffen hat und Uns die Onelle großen 
Trostes in so bitteren Sinnden schwerster Qeimsuchung geworden ist. 
Aus voller Seele danten Wir für die rührenden Beweise der treuesten Anhänglichkeit, welche 
Uns von Stadt und Land aus allen Theilen des Kömgreiches und aur allen Schichten der Be- 
ralterung zugegangen sind. 
Wir werden, treu dem von Uns nach Antritt der Regemschaft abgelegten Eide, die Ver- 
sassung der Königreiches stets zur Richtschnur für die Uns anferlegte Verwallung des Siaates 
nehmen und glauben in der engen Verbindung, in der sich Bayerns Volk auch in der gegenwärtigen 
Jeit härtester Prüfung mit jeinem angestammten Herrscherhause weiß und fühlt, eine zuversichtliche 
Gewähr dafür erblicken zu dürfen, daß mit (zo#tles Oilse umer Unserer Regemtschaft dem bayeri- 
schen Staate in dem festen Verbande mit dem Deutschen Reiche Zeiten des Glückes und des Segens 
heschieden sein werden. 
Indem Wir in dieser Zuversicht die gegenwärtige Versammlung schließen, entbieten Wir den 
Lieben und Getreuen die Versicherung Unserer Huld und Guade. 
Gegeben zu München, den 1. Juli 1886. 
Luitpold 
es Königreichs Bayern Verweser. 
— 
Ur. Frhr. v. Luh. r. v. Fänslle. I0r Riedel. Frr. v. Crailsheim Frhr. v# Feilitzsch. v. tjeinleth. 
Auf Allerhöchsten Besehl: 
. Der Ministerialrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
v. Neumayr. 
55
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.