Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Finanzperiode einen Ersatz des bezeichneten Ausfalles gewährt, davon ausgehend, daß die 
bewilligten Summen refundirt werden, wenn sich bei weiterer Verfolgung dieser Ange- 
legenheit herausstellt, daß der Kreis zur Entrichtung des bisherigen Beitrages von 12000 K 
angehalten werden kann. 
Wir haben deshalb den vom Landrathe beschlossenen Betrag unter dem Vorbehalte 
einstellen lassen, daß die Mittel des Kreises für die höhere Summe in Anspruch genommen 
werden, wenn nach Untersuchung der Rechts= und Sachlage der Abstrich sich als unbe- 
gründet herausstellt. Wir beauftragen das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen- 
und Schul-Angelegenheiten, das Weitere einzuleiten. 
3. Der Landrath hat dem Vereine zur Förderung der Pferdezucht in Bayern einen 
Zuschuß von 2000 JCK für Fohlenaufzuchtstationen bewilligt und hiedurch auf's Neue 
seine Fürsorge für Hebung der Pferdezucht in anerkennenswerther Weise bekundet. Wir 
ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der vom Landrathe bei der Berathung des Projectes einer Erweiterung der 
Kreis Zrrenanstalt Gabersee gefaßte Beschluß ist bereits Allerhöchst verbeschieden worden, 
in welcher Beziehung Wir auf die von dem k. Staatsministerium des Innern an die 
k. Regierung, K. d. J., von Oberbayern ergangene Entschließung vom 9. Februar l. Is. 
Nr. 1847 verweisen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
gerne Unsere wohlgesällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen 
und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Luß. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Nies. 
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