Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
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Kunstdenkmälern und Alterthümern zuzuwenden, diese Position im Betrage von 400% 
auch für 1886 zu bewilligen und den dem historischen Vereine zugedachten Beitrag von 
260 „X für das Jahr 1886 auf 1260 -JX zu erhöhen, ertheilen Wir im Interefse der 
Förderung der Ausgrabungen bei Eining unter dem Ausdrucke vollster Anerkennung dieser 
opferwilligen Gesinnung Unsere Genehmigung. 
3. Ebenso genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes über die Verwendung der 
Zinsen des Kreisfonds für Industrie und Cultur pro 1886. 
4. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes, wonach der unverwendet 
gebliebene Betrag aus der für 1885 bewilligten Ausgabe-Position zur Hebung der Fisch- 
zucht durch Prämien für Vertilgung von Fischottern dem Kreisfischereivereine für Nieder- 
bayern zugewendet werden soll. 
5. Die von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Deggendorf bezüglich der Verpflegungsgebühren, der Löhne des Wärterpersonales 
und der Erläuterung des §. 13 der Satzungen gefaßten Beschlüsse haben die Königliche 
Genehmigung bereits erhalten, in welcher Beziehung Wir auf die vom k. Staats- 
ministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Niederbayern er- 
gangene Entschließung vom 28. Dezember v. J. Nr. 17034 verweisen. 
6. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, nach welchem den in die Kretinen- 
anstalten zu Deggendorf und Straubing verbrachten und künftig zu verbringenden Pfleg- 
lingen der Kreis-Irrenanstalt zu Deggendorf auf die Dauer ihrer Verwahrung in den 
bezeichneten Kretinenanstalten im Bedürfnißfalle die den Pflegekosten entsprechende Unter- 
stützung aus Kreisfonds ebenso gewährt werden soll, als wenn sie in der Kreis-Irrenanstalt 
verblieben wären. 
7. Ebenso ertheilen Wir Unsere Genehmigung den Beschlüssen hinsichtlich der Inn- 
Alluvionen bei Aign und an der Erlacher-Rinne und der Isarverlandungen in den Orts- 
fluren Kothingereichendorf und Zeholfing, sowie hinsichtlich der Aufbringung der Kosten 
für die Instandsetzung des Hochwasserdammes bei Neustadt a.D. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben 
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