Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Wegen des behufs Erweiterung der Anstalt beschlossenen Ankaufs einer Grundfläche 
behalten Wir Uns vor, auf die Verhandlungen des Landraths in seiner außerordentlichen 
Versammlung vom 31. Mai bis 1. Juni d. Is. Entschließung zu ertheilen. 
9. Den bezüglich Verpachtung der Hauptrheindämme bei den Hemshöfen zu 
Ludwigshafen aRh. gefaßten Beschlüssen des Landraths ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und er- 
theilen ihm die Versicherung Unserer besonderen Huld und Gnade. 
München, den 8. Juli 1886. 
Luitpol!y 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. u. Lutz. IDr. v. Rirdel. Erhr. v. Crailöheim. Erhr. v. eilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Nies. 
 
	        
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