Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

-m 36. 
    
  
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die Prüfung und Feststellung der generellen Projekte und die Genehmigung der 
horizontalen und vertikalen Projektion neu zu erbauender Bahnen; 
. die Festsetzung des alljährlich vorzulegenden Baubetriebsplanes; 
10. 
11. 
die Genehmigung zur Errichtung und Aufhebung von Eisenbahnbau-Sektionen; 
die Genehmigung sämmtlicher Neubauten und größeren Umbauten an bestehenden 
Bahnen; 
die Genehmigung aller Stationsanlagen an neu zu erbauenden Bahnen, insbe- 
sondere der Pläue für die Hochbauten, dann die Genehmigung jener Kunstbauten, 
deren Kostenaufwand die Summe von 35000 JX voraussichtlich übersteigen wird; 
die Genehmigung neuer Konstruktionsprinzipien au sämmtlichen Bau-Objekten, Ein- 
richtungen und Fahrzeugen; 
die Genehmigung der Verträge über Lieferung von Oberbau= und Fahr-Material, 
sowie zur Zuschlagsertheilung für Lieferung wichtigerer Betriebs= und Bahnunter- 
haltungsmaterialien; 
5. der Vorschlag über Anstellung, Versetzung, Beförderung und Quiescenz sämmtlicher 
Beamten mit pragmatischen Rechten; 
die Genehmigung der Bestimmungen über Tantiemen und Emolumenten-Bezüge 
des Dienstpersonales; 
die Feststellung der Bestimmungen über die Aufnahme in den Dienst der k. Ver- 
kehrsanstalten; 
die Genehmigung der allgemeinen Dienstanweisungen; 
die Bewilligung von Urlaub über 6 Wochen an Beamte mit pragmatischen Rechten; 
die Regelung der Pensionsverhältnisse des nicht pragmatisch angestellten Personales; 
die Genehmigung von Remunerationen; 
die Bescheidung der Berufungen und Beschwerden gegen Verfügungen der unter- 
stellten Centralstellen. 
Dem Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern bleibt vorbehalten, 
jeden anderen Gegenstand seiner Würdigung und Bescheidung zu unterziehen, wie auch 
einzelne der obenbezeichneten Gegenstände in widerruflicher Weise den untergeordneten Central= 
stellen zu übertragen. 
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